Konzeption Inhalt Die Hospizbewegung Die Arbeit des Ambulanten Hospizdienstes umfasst:
Die Hospizbewegung Fast alle Menschen haben das Bedürfnis und den Wunsch, in ihrer eigenen und persönlichen Umgebung frei von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sterben zu können. Dieser Wunsch ist die Grundlage für die Arbeit des Ambulanten Hospizdienstes Pforzheim e.V. Ziele der Hospizarbeit sind, die Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt zu stellen. Betroffenen in diesem Lebensabschnitt mit Anteilnahme und Hilfe zu begegnen, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. diese Zeit als einen wichtigen Teil des Lebens deutlich zu machen. Menschen in der letzten Lebensphase beizustehen, dass sie nicht nur in Frieden sterben, sondern ihr Leben bis zuletzt lebenswert gestalten können. die Begleitung durch Ehrenamtliche als einen unverzichtbaren Teil der Hospizarbeit zu integrieren. Aktive Sterbehilfe widerspricht dem Hospizgedanken. Die Arbeit des Ambulanten Hospizdienstes umfasst Begleitung Schwerkranker, Sterbender und deren Angehörigen unabhängig von Herkunft, religiöser Überzeugung und sozialer Stellung Begleitung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Kenntnisse und Erfahrungen der Palliativ Medizin (Symptomkontrolle, Schmerztherapie usw.) Palliativpflegerische Beratung Kooperation mit den bereits bestehenden und begleitungsrelevanten Diensten und Institutionen Vorbereitung der ehrenamtlichen Hospizmitarbeiterinnen auf ihre Begleitungsaufgabe begleitende Unterstützung der ehrenamtlichen Hospizmitarbeiterinnen Öffentlichkeitsarbeit Begleitung von Menschen in Trauersituationen I. Die Begleitung Schwerkranker, Sterbender und deren Angehörigen Hospizmitarbeiterinnen wollen Unterstützung und Entlastung für die Betroffenen und ihr Umfeld sein. Eine wesentliche Aufgabe ist die Vernetzung der verschiedenen Möglichkeiten: der medizinischen, pflegerischen, therapeutischen und spirituellen Angebote für schwerkranke Menschen und ihre Familien. Diese können in der Begleitung genutzt werden. Alle angebotenen Dienste sind kostenfrei. I. 1. Palliativpflegerische Beratung Palliativpflege umfasst ein komplexes Angebot verschiedenster Hilfestellungen, die in der Betreuung von schwerkranken Menschen am Lebensende von hohem Wert sein kann. Palliativpflegerische Beratung ermöglicht durch die fundierte Fachkenntnis der Koordinatorinnen und der Kenntnis der Angebote vor Ort eine Vernetzung der bestehenden Systeme und unterstützt damit eine häusliche Versorgung. Wichtige Beratungsinhalte sind eine sorgfältige Bestandsaufnahme der häuslichen Situation, Organisation und Koordination der verschiedenen Dienste, aber auch ethische Fragestellungen und der Umgang mit psychosozialen Nöten. I. 2. Die konkrete Begleitung Die Koordinatorin führt das Erstgespräch mit der zu begleitenden Person, mit deren Angehörigen oder Bezugsperson. Es wird im gemeinsamen Gespräch geklärt, ob die Betroffenen mit einem Einsatz durch eine Hospizmitarbeiterin einverstanden ist. Über den zeitlichen Rahmen der Begleitung wird eine Vereinbarung getroffen. Die Koordinatorin fragt bei der Hospizmitarbeiterin an und informiert über den möglichen Einsatz. Die Koordinatorin übergibt die Begleitung an die Mitarbeiterin. Die Mitarbeiterin unterrichtet die Koordinatorin über den ersten Besuch. Die Mitarbeiterin steht mit der Koordinatorin im Kontakt über den Einsatz. Die Mitarbeiterin begleitet nicht mehr als eine Person zeitgleich. Wenn die Situation es erfordert, ist ein Einsatz von mehreren Mitarbeiterinnen im gleichen Begleitungsprozess möglich. Die Koordinatorin strukturiert solche Einsätze. Fällt eine Hospizmitarbeiterin aus, ist die Koordinatorin unverzüglich zu verständigen. Dies bezieht sich auch auf eine Unterbrechung sowie Beendigung einer Begleitung. Die Hospizmitarbeiterin dokumentiert den Verlauf nach entsprechenden Richtlinien. Ist die Begleitung beendet, führt die Mitarbeiterin mit der Koordinatorin ein Reflexionsgespräch und übergibt die Dokumentation. II. Ehrenamtlich Begleiten im Ambulanten Hospizdienst II. 1. Voraussetzungen Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören die persönliche Beschäftigung mit den Themen um Krankheit, Sterben, Abschied, Trauer, Tod ein angemessener zeitlicher und emotionaler Abstand zu eigenen Abschieds- und Trauererfahrungen eine zuverlässige zeitliche Verfügbarkeit, auch über einen längeren Zeitraum die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen die Einschätzung der eigenen Belastbarkeit und Grenzen die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte die Bereitschaft zu persönlichem Wachstum die Lernfähigkeit und innere Beweglichkeit für Neues Feingefühl im Umgang mit Menschen Anpassungsfähigkeit Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören die Teilnahme am Vorbereitungskurs gemäß den aktuellen Richtlinien. (Rahmenempfehlung der Arbeitsgruppe Ambulante Hospizdienste im Sozialministerium, hrsg. vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Caritasverband der Erzdiözese Freiburg, Diakonisches Werk Baden, Diakonisches Werk Württemberg, Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg) II. 2. Der Vorbereitungskurs Der Kurs umfasst insgesamt 100 Unterrichtseinheiten gemäß den o.g. Richtlinien und baut sich wie folgt auf: Grundseminar An Abenden und Wochenenden (insgesamt 45 Unterrichtseinheiten) sollen sich die Teilnehmenden mit dem Themenkreis "Sterben und Tod" auseinandersetzen. Ebenso werden Kenntnisse für die Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie Sachinformationen vermittelt. Praktikum Über einen Zeitraum von drei Monaten sollen die Kursteilnehmerinnen Schwerkranke und Sterbende in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung besuchen. In dieser Zeit trifft sich die Kursgruppe regelmäßig. Vertiefungsseminar Dieser Seminarteil dient der Intensivierung und Erweiterung der Themen, die im Grundseminar angelegt wurden. Er bietet die Möglichkeit der Reflexion und Kompetenzerweiterung, die sich u.a. aus den Erfahrungen des Praktikums entwickeln. Der Abschluss des Seminars setzt sich zusammen aus einem Auswertungsgespräch zwischen Teilnehmerin und Kursleitung sowie der Übergabe des Zertifikats. In einem eigens dafür gestalteten Integrationstag werden die Kursteilnehmerinnen in die bereits bestehende Gruppe der Ehrenamtlichen aufgenommen. II. 3. Hospizmitarbeiterin sein heißt z.B. regelmäßige Gespräche zu führen über das, was die Betroffenen bewegt stundenweise anwesend zu sein auch zur Entlastung der Angehörigen zuhören zu können Diskretion und Verschwiegenheit zu wahren die individuelle Lebenssituation der Betroffenen zu achten und zu respektieren in der Trauerzeit zu begleiten III. Die begleitende Unterstützung der Hospizmitarbeiterinnen Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen werden bei ihren Aufgaben unterstützt und begleitet III. 1. im Einzelgespräch durch situationsbezogene Reflexion mit der Koordinatorin. III. 2. in kleinen Gruppen zur monatlichen Supervision, deren Teilnahme verbindlich ist. Diese werden von qualifizierten externen Supervisoren geleitet. Supervision dient der Reflexion, der fortwährenden Klärung der Motivation, dem Erlernen von Ressourcen und Grenzen, dem Nachspüren von Empfindungen und der Förderung der Bereitschaft zur eigenen Auseinandersetzung. Wahrnehmen, Verstehen und Verändern sind der Schlüssel zu neuer Praxis; sie sind der Kern des Lernens in der Supervision. Supervision dient den Hospizmitarbeiterinnen durch Stärkung und Hilfestellung. Ebenso sichert Supervision die Qualität der Hospizarbeit und garantiert die Verantwortung gegenüber den Hospizmitarbeiterinnen. III. 3. in der gesamten Gruppe der Mitarbeiterinnen Die Hospizbegleiterinnen treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Austausch von Informationen und zu Themenabenden. Dadurch wird auch das Zugehörigkeitsgefühl gestärkt. Einmal jährlich findet eine mindestens ganztägige Fortbildung statt. Nach Beendigung der Begleitung wird eine Begleitungspause für die Hospizmitarbeiterin ermöglicht. IV. Richtlinien für die ehrenamtliche Mitarbeiterin Die Mitarbeit beim Ambulanten Hospizdienst setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus. Die regelmäßige Teilnahme am Gruppentreffen, an Supervision und Fortbildung ist verbindlich. Alle Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht und den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes; diese gelten über das Betreuungsverhältnis bzw. über den Tod der begleiteten Person hinaus, ebenso nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin aus dem aktiven Hospizdienst. Die Verpflichtung dazu wird jährlich durch Unterzeichnung erneuert. Die Ehrenamtlichen erhalten für Ihren Dienst keine Vergütung. Es besteht die Möglichkeit, tatsächlich entstandenen Aufwand vom Verein erstattet zu bekommen. (z.B. Fahrgeld). Änderungen der Anschrift, Telefonnummer, Einsatzbereitschaft, Urlaub usw. sollen umgehend der Koordinatorin mitgeteilt werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind haftpflicht -und unfallversichert. V. Die hauptamtliche Hospizfachkraft Die Anforderungen der ambulanten Hospizarbeit setzen eine hauptamtliche Stelle für eine Koordinatorin voraus (s. Richtlinien). Diese Stelle dient ebenso der Qualitätssicherung der Hospizarbeit. Die Aufgabe der Koordinatorin umfasst neben Auswahl, Schulung, Einsatz und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen ... palliativpflegerische Beratung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Vernetzung mit anderen Institutionen und Berufsgruppen. VI. Öffentlichkeitsarbeit Mit Vorträgen, Seminaren, Gesprächsgruppen und Fortbildungsveranstaltungen greift der Ambulante Hospizdienst Pforzheim e.V. Themen aus der konkreten Hospizarbeit auf. VII. Die Vereinsstruktur Die folgende Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung des Ambulanten Hospizdienstes Pforzheim e.V. ![]() Der Verein finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Fördergelder. 1997 Erstausgabe 1999 Nachdruck 2005 1. Überarbeitung 2010 2. Überarbeitung |
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